. In Ihrem erweiterten Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge. Die Besonderheiten des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sind Ihnen vertraut und mit den Akteuren
Ihrem erweiterten Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.Die Besonderheiten des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sind Ihnen vertraut und mit den Akteuren